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Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Kalkulatorischer Unternehmerlohn Logo #42000 Der Unternehmer kann als Selbständiger kein Gehalt beziehen (er ist kein Angestellter), daher verwendet die Kostenrechnung den Begriff kalkulatorischer Unternehmerlohn. Er ist ein Ersatz für das Gehalt (inklusive aller Gehaltsnebenkosten) eines sonst benötigten Geschäftsführers in einer Einzelunternehmung oder einer Personengesellschaft. Das ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Kalkulatorischer_Unternehmerlohn

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Kalkulatorischer Unternehmerlohn Logo #42090Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften in der Kostenrechnung angesetzter Betrag, der vergleichbar einem Managergehalt bei einer Kapitalgesellschaft, nicht erfolgte Auszahlungen für die Unternehmertätigkeit darstellt. Wie kalkulatorische Zinsen für eingesetztes Eigenkapit...
Gefunden auf https://unternehmerinfo.de/Lexikon/K/Kalkulatorischer_Unternehmerlohn.htm

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Kalkulatorischer Unternehmerlohn Logo #42065In der Kostenrechnung versteht man unter dem kalkulatorischen Unternehmerlohn alle die Leistungen, die der Unternehmer oder dessen Familienangehörige erbringen, die in keinem Vertragsverhältnis zum Betrieb stehen. Dieser Begriff wird unter kalkulatorische Kosten näher erklärt.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Kalkulatorischer Unternehmerlohn Logo #40050Für Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften in der Kostenrechnung angesetzter Betrag, der vergleichbar einem Managergehalt bei einer Kapitalgesellschaft, nicht erfolgte Auszahlungen für die Unternehmertätigkeit darstellt. Wie kalkulatorische Zinsen für eingesetztes Eigenkapital lassen sich auch kalkulatorische Unternehme...
Gefunden auf https://www.gbt.ch/Lexikon/K/Kalkulatorischer_Unternehmerlohn.html

kalkulatorischer Unternehmerlohn

kalkulatorischer Unternehmerlohn Logo #40086Der Unternehmer kann kein Gehalt beziehen (er ist kein Angestellter), daher verwendet die Kostenrechnung den Begriff kalkulatorischer Unternehmerlohn. Er ist ein Ersatz für das Gehalt (inkl. aller Gehaltsnebenkosten) eines sonst benötigten Geschäftsführers in einer Einzelunternehmung oder einer Personengesellschaft.
Gefunden auf https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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